Regeln für die Handynutzung

Beim Betreten des Schulgeländes sind das Handy oder ähnliche technische Geräte grundsätzlich auszuschalten. Diese Ausschaltphase bezieht sich auf die gesamte Unterrichtszeit, auf die Pausenzeiten, auf die Wege zur Sporthalle bzw. Unterrichtsgänge und auf den Turnhallenbereich. Das Einschalten der Geräte ist erst dann gestattet, wenn der Unterricht beendet ist und das Schulgelände verlassen wurde. Für Nottelefonate steht während des Unterrichtstages das Telefon im Sekretariat kostenlos zur Verfügung.

 

Bei Verstößen werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

 

Der Schüler gibt das Handy beim Fachlehrer ab, die Rückgabe erfolgt am selben Tag an den Schüler (Abholung im Sekretariat bis 13.15 Uhr gegen Unterschrift).

 

Im Wiederholungsfall wird das Handy ebenfalls beim Fachlehrer abgegeben. Das Handy kann von den Eltern am Folgetag gegen Unterschrift bis 13.15 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.

 

Im weiteren Wiederholungsfall kann das Handy nach 4 Wochen durch den Schüler gegen Unterschrift im Sekretariat abgeholt werden. Ein vorzeitiges Abholen ist nur durch die Eltern möglich, welche diesebezüglich einen Termin mit der Schule vereinbaren.

 

Bei Feststellung unsachgemäßer Handyinhalte (verfassungsfeindliche oder jugendgefährdende Inhalte) wird das Handy eingezogen, der Polizei übergeben und Anzeige erstattet.

 

Handys die nicht abgeholt werden, werden in der Schule für die Dauer von 2 Jahren aufbewahrt und anschließend entsorgt.

Hinweis: Bei Handyabgabe ist der Akku zu entfernen, die SIM-Karte verbleibt im Handy.




Datenschutzerklärung