Hausordnung

Umgang mit Schuleigentum

  • Alle sind verpflichtet, Schulgebäude (einschließlich der Toiletten), Mobiliar, Lehr- und Unterrichtsmittel sachgemäß und schonend zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten.
  • Schüler/innen übernehmen die tägliche Reinigung des Schulhofes laut Organisationsplan und befolgen die Anweisungen der Schulleitung oder Lehrkraft.
  • Beschädigungen von Schuleigentum sind umgehend zu melden.

 

Sicherheit, Ordnung

  • Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat.
  • Das Benutzen von Handys und anderer technischer Geräte ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  • Das Mitführen von Waffen und Pyrotechnik jeglicher Art, Datenträger und Materialien mit verfassungsfeindlichen Inhalten auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist strengstens verboten.
  • Die Gefährdung der Mitschüler/innen mit Kastanien, Schneebällen, Steinen u.a. unterbleibt.
  • Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
  • Die Schule übernimmt keine Haltung für mitgebrachte Wertgegenstände.

 

Rauchen, Drogen Alkohol

  • Die Einnahme von Suchtmitteln jeglicher Art hat den Ausschluss vom Unterricht sowie von Schulveranstaltungen zur Folge.
  • Das Rauchen – auch von elektronischen Produkten – auf dem Schulgelände ist verboten.

 

Aufenthalt im Schulgebäude

  • Unterrichts- und Pausenzeiten
    1. Stunde 07.30 – 08.15 Uhr
    2. Stunde 08.20 – 09.05 Uhr
    Frühstückspause

    3. Stunde 09.30 – 10.15 Uhr
    4. Stunde 10.25 – 11.10 Uhr
    Mittagspause

    5. Stunde 11.30 – 12.15 Uhr
    6. Stunde 12.20 – 13.05 Uhr
    große Pause

    7. Stunde 13.30 – 14.15 Uhr
    8. Stunde 14.15 – 15.00 Uhr
  • Der Unterricht beginnt für Lehrer und Schüler pünktlich unter Bereitstellung aller notwendiger Arbeitsmaterialien sowie der Hausaufgaben.
  • In den Pausen verlassen die Schüler das Gebäude und halten sich auf dem Schulhof auf.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist untersagt.
  • Der Wechsel von der Schule zur Turnhalle erfolgt nach Pausenende mit dem Sportlehrer. Nach dem Sportunterricht ist unverzüglich auf das Schulgelände zurückzukehren.
  • Schüler/innen dürfen nach der 6. Stunde das Schulgelände verlassen, wenn sie am Nachmittag weiteren Unterricht o. a. Schulveranstaltungen haben (Ausnahme: Klassen 5, 6, und 7 benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten).
  • Fahrschüler/innen halten sich bis zur Abfahrt des Busses auf dem Schulhof bzw. Aufenthaltsraum auf.


Sonstiges

  • Bei Erkrankung hat eine telefonische Abmeldung bis 08.00 Uhr zu erfolgen, bei einer Erkrankung länger als eine Woche erfolgt eine wiederholte Abmeldung.
  • Nach Ende der Krankheit wird eine schriftliche Entschuldigung unverzüglich (nach maximal 2 Tagen) nachgereicht.
  • Die Schule ist über ansteckende Krankheiten und Läuse zu informieren.
  • Bei Erkrankung während des Schultages sind die Schüler/innen verpflichtet, die Eltern über das Sekretariat zu informieren.
  • Bei Verstoß gegen die Hausordnung folgen Konsequenzen, wie Ersatzleistungen, finanzielle Wiedergutmachung, Taschenkontrolle, Abnahme von Handys u. a. sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.



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