Hausordnung
Umgang mit Schuleigentum
- Alle sind verpflichtet, Schulgebäude (einschließlich der Toiletten), Mobiliar, Lehr- und Unterrichtsmittel sachgemäß und schonend zu behandeln und sich umweltbewusst zu verhalten.
- Schüler/innen übernehmen die tägliche Reinigung des Schulhofes laut Organisationsplan und befolgen die Anweisungen der Schulleitung oder Lehrkraft.
- Beschädigungen von Schuleigentum sind umgehend zu melden.
Sicherheit, Ordnung
- Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat.
- Das Benutzen von Handys und anderer technischer Geräte ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- Das Mitführen von Waffen und Pyrotechnik jeglicher Art, Datenträger und Materialien mit verfassungsfeindlichen Inhalten auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist strengstens verboten.
- Die Gefährdung der Mitschüler/innen mit Kastanien, Schneebällen, Steinen u.a. unterbleibt.
- Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
- Die Schule übernimmt keine Haltung für mitgebrachte Wertgegenstände.
Rauchen, Drogen Alkohol
- Die Einnahme von Suchtmitteln jeglicher Art hat den Ausschluss vom Unterricht sowie von Schulveranstaltungen zur Folge.
- Das Rauchen – auch von elektronischen Produkten – auf dem Schulgelände ist verboten.
Aufenthalt im Schulgebäude
- Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Stunde 07.30 – 08.15 Uhr
2. Stunde 08.20 – 09.05 Uhr
Frühstückspause
3. Stunde 09.30 – 10.15 Uhr
4. Stunde 10.25 – 11.10 Uhr
Mittagspause
5. Stunde 11.30 – 12.15 Uhr
6. Stunde 12.20 – 13.05 Uhr
große Pause
7. Stunde 13.30 – 14.15 Uhr
8. Stunde 14.15 – 15.00 Uhr
- Der Unterricht beginnt für Lehrer und Schüler pünktlich unter Bereitstellung aller notwendiger Arbeitsmaterialien sowie der Hausaufgaben.
- In den Pausen verlassen die Schüler das Gebäude und halten sich auf dem Schulhof auf.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist untersagt.
- Der Wechsel von der Schule zur Turnhalle erfolgt nach Pausenende mit dem Sportlehrer. Nach dem Sportunterricht ist unverzüglich auf das Schulgelände zurückzukehren.
- Schüler/innen dürfen nach der 6. Stunde das Schulgelände verlassen, wenn sie am Nachmittag weiteren Unterricht o. a. Schulveranstaltungen haben (Ausnahme: Klassen 5, 6, und 7 benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten).
- Fahrschüler/innen halten sich bis zur Abfahrt des Busses auf dem Schulhof bzw. Aufenthaltsraum auf.
Sonstiges
- Bei Erkrankung hat eine telefonische Abmeldung bis 08.00 Uhr zu erfolgen, bei einer Erkrankung länger als eine Woche erfolgt eine wiederholte Abmeldung.
- Nach Ende der Krankheit wird eine schriftliche Entschuldigung unverzüglich (nach maximal 2 Tagen) nachgereicht.
- Die Schule ist über ansteckende Krankheiten und Läuse zu informieren.
- Bei Erkrankung während des Schultages sind die Schüler/innen verpflichtet, die Eltern über das Sekretariat zu informieren.
- Bei Verstoß gegen die Hausordnung folgen Konsequenzen, wie Ersatzleistungen, finanzielle Wiedergutmachung, Taschenkontrolle, Abnahme von Handys u. a. sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.