Durchsetzung des Rauchverbotes

Nach dem Jugendschutzgesetz ist das Rauchen in der Öffentlichkeit erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Bei Verstößen werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

 

erstmaliger Verstoß:
Der Verstoß wird schriftlich im Sekretariat festgehalten. Als Disziplinarmaßnahme erfolgt eine Hofreinigung.

 

zweitmaliger Verstoß:
Die Eltern werden über das wiederholte Missachten des Rauchverbotes informiert.

 

drittmaliger Verstoß:
Seitens der Schule erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt der Stadt Bismark. Dies kann eine Geldbuße nach sich ziehen.




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